Hier werden zahlreiche Urteile aus der Waller Feldmark veröffentlicht unter Einbehaltung des Datenschutzgesetzes.
HIntergrund sind die hoch kriminellen Strukturen aufzudecken und für alle sichtbar zu machen!
Zunächt werden wir ein öffentlich rechtlichen Vertrag zwischen der bremischen Baubehörde und einem privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen veröffentlichen.
Aufgrund dieses Vertrages ergeben sich zahlreiche strafbare Handlungen und erheblichen Vermögensvorteile für die bremische Baubehörde und deren Handlanger!
Interessant ist zudem, wie die zuständigen Gerichte geltendes Recht erheblich beugen und dabei versuchen sich Gegenseitig zu decken!
Wenn Ihr Fragen habt, könnt Ihr gerne anrufen. Bisher wollten die zuständigen Medienen diesen vorliegenden Wirtschaftskrimi nicht veröffentlichen.
Ihr dürft gespannt sein!
Ein öffentlich - rechtlicher Vertrag zwischen der ehemals grün geführten Bremer Baubehörde und einem Wirtschaftsunternehmen in Bremen!
Hier wird der öffentlch - rechtlicher Vertrag eingefügt. Fast 300.000,- Euro werden gezahlt!
Leider sind solche Verträge in der Waller Feldmark sittenwidrig!
Warum ist dieser Vertrag sittenwidrig? Es geht doch nur im Ausgleichsflächen, welche in der Waller Feldmark seit 2009 bis heute, gegen entsprechenden Zahlungen geschaffen werden. Zuvor müssen nur noch die Pächter und die Eigentümer und / oder angrenzenden Grundstückseigentümer bzw. die Pächter beiseite geschaft werden. Schließlich geht es um viel Kapital, welches das klamme Bremen dringend, für z. B. die erfolgreiche, geplante Martinistraße verwenden kann.
Das Urteil vom Verwaltungsgericht Bremen zu dem Aktenzeichen: 5 K 2024/12 vom 11.04.2013 beinhaltet, dass Ausgleichsflächen in der Waller Feldmark unzulässig sind.
Das hat das ehemals grün geführte Bauamt sehr gestört! Die zahlreichen Geldquellen drohten zu versiegen.
Es musste dringend Abhilfe geschaffen werden.
Der Wirkungskeis der ehemals grün geführten Baubehörde ist sehr groß!
Seit ca. 2011 bis heute steht die ehemals grün geführte Baubehörde in sehr eingen Kontakt mit einer Person, welche doch zugerne seit 2011 verzweifelt versucht sich die Betreuung der "Klägerin" zu errschleichen.
Schließlich war diese bereits durch ihre Falschaussagen vor dem Verwaltungsgericht bestens bekannt. Diese an Kapital interessierte Person, behauptete gemeinschaftlich mit der zuständigen Baubehörde z. B., dass es in der Waller Feldmark, erst seit 2010 Pferde und Ponys gab.
Die Baubehörde hatte zuvor dem Verwaltungsgericht Bremen ältere Bescheide aus den Jahren 1999 verschwiegen, welche aufgehoben wurden. Die Pferdehaltung war demnach zulässig.
Die Pferdehaltung musste nun untersagt werden, damit die Grundstücke frei werden für die illegalen Ausgleichsflächen.
Zunächst hat das Verwaltungsgericht Bremen als auch das Oberverwaltungsgericht Bremen, der zuständigen Sachbearbeiterin und der an Kapital interessierten Person geglaubt, so dass es ein leichtes sein wird die Pferdehaltung zu untersagen!
Diese beiden Personen handelten seit geraumer Zeit gemeinschaftlich, dazu später mehr.
Die "Klägerin" wurde unter Betreuung gestellt, so wurde das Urteil des Verwaltungsgerichtes Bremen vom 11.04.2013 zu dem Aktenzeichen. 5 K 2024/12 aus der Welt geschafft.
Inzwischen war das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht rechtsanhängig.
Dazu später mehr.
Weiter geht es mit der Einrichtung der Betreuung, den körperlichen Mißhandlungen mit Hilfe von Psychoparmaka.
Nicht nur dass, die Klägerin wurde in ein Heim verfrachtet. In diesem Heim wurde die Klägerin isolliert gehalten mit Psychoparmaka zwangsbehandelt. Das Betreuungsgericht wurde nicht informiert.
Zudem ist die ehemalige Klägerin drei mal kollabiert und erhielt keine entsprechende medizinische Behandlung.
Die Betreuerin wollte schließlich nicht, das der Medikamentenmissbrauch festgestellt wird.
Die Verstrickungen der Bremer Justizbehörden droht zu platzen.
Nun musste wieder etwas an den ausschlaggebenden Gesetzen gedreht werden, als öffentlich bekannt wurde, dass die ehemalige Betreuerin sich eine sittenwirdige Generalvollmacht mit Datum vom 11.01.2019 ausstellen ließ.
Seltsamerweise wurde die Betreuung mit Datum vom 21.06.2019 aufgehoben.
Eine Betreuerin kann sich keine noatrielle Generalvollmacht gem. § 181 BGB ausstellen lassen, diese ist ungültig!
1. Rechtsbeugungen gem. § 339 StGB in der Bremer
Justiz oder in der Bremer Verwaltung?
2. Mangelnde Ausbildungen??
3. Überarbeitet??
Woran liegt es, dass einfache Gesetzesanwendungen missachtet werden?
Welche Abteilungen in der Bremer Justiz benötigen dringend weitreichende Schulungen??
Ist der Richterwahlausschuss in der Bremischen Bürgerschaft ........?
Folgende Behörden in Bremen, haben wohl keinerlei Rechtskenntnisse gem. § 181 BGB!
§ 181 BGB besagt, dass eine Betreuerin mit sich selber keine Rechtsgeschäfte machen kann, dass ist ein verbotenes Insichgeschäft!
Das hat zur Rechtsfolge, dass die ausgestellte notarielle Gernerlavollmacht hier vom 11.01.2019 nichtig ist.
Somit hatte die "geeingete" Betreuerin (vom Landgericht Bremen bestellt) keinerlei Vertretungsbefugnis vor den Gerichten als "Vertreterin" aufzutreten und die Betreute zu vertreten!
Diese Rechtskenntnisse waren folgenden Behörden unbekannt oder wurde unzureichend ignoriert!
Schließlich sollten die illegalen Geschäfte mit der ehemals grün geführten Baubehörde nicht gefährdet werden, es ging schließlich um sehr viel Kapital für das klamme Bremen!
Das waren!
1. Die Bremer Baubehörde,
2. Das Amtsgericht Bremen zu den Aktenzeichen: 4 C,
3. Das Landgericht Bremen zu dem Aktenzeichen: 1 O 199/99,
Hierzu erfolgen noch zahlreiche Ergänzungen.
Gerne kann die zuständige Bremer Justizsenatorin befragt werden!
Auch ihr Staatsrat ist mit diesem Fall, sehr ausführlich seit Jahren informiert.
Schließlich gab er an, das er die Betreuungsakten vollständig gelesen hat.