Im Mai 2019 ist die Bürgerschaftswahl in Bremen und Bremerhaven!
Eine Demokratie lebt von den Wählerstimmen und den darauf resultierenden Veränderungen!
Die Umfragewerte sind in den Keller gegangen! Rot-Grün hat zuzeit keine Mehrheit mehr! Viele Bürger berichten mir, dass sie das Gefühl haben." Bremen wird nur noch kurz vor dem Untergang verwaltet. Probleme werden in der zahlreichen Presselandschaften nur beschwichtigt und oder heruntergespielt. Lösungen sind kaum in Sicht, zudem fehlt es an einer vernünftigen Bürgerbeteiligung".
Dadurch ist eine mangelnde Wahlbeteilugung in Bremen entstanden! Diese Zeiten sind nun vorbei!
Da Rot-Grün zurzeit keine Mehrheit hat, ist der Aufbruch der Bürger und vor allem der zahlreichen Bürgerbeteiligungen gegen den Senat in vollem Gang! Alle rüsten sich für einen baldigen Regierungswechsel in Bremen.
Zur Bürgerbeteilgungen und Behördenwillkür in Bremen!
In diesem Bereich werden Sachverhalte geschildert, welche durch das jeweilige Handeln der zuständigen Parteien, Verwaltungen und / oder einzelne(r) Politiker entstanden sind und enorme Nachteile für die Bürger in Bremen bedeuten!
Alle diese Sachverhalte sind mit Aktenzeichen und den jeweiligen zuständigen Verwaltungsmitarbeiteren und sonstigen involvierten Personen dokumeniert worden!
Wo drückt der Schuh in der Bremer Verwaltung?
Wo besteht dringend Handlungsbedarf?
Warum berichtet die Bremer Presse von einigen Sachverhalten gar nichts oder nur unzureichend?
Fall Nr. 1:
Die Kaisenhäuser sind der Baubehörde schon lange im Wege!
Aus diesem Grunde hat mach sich entschlossen, den Bewohnern Abrissvereinbarungen zu unterbreiten. Im Gegenzug dazu hat sich der Staat bereit erklärt, die Abrisskosten zu zahlen. Statt des schönen Hauses hat der Bewohner (oder der spätere Erbe) ein Grundstück mit Grünland. Dieses Grundstück darf dann mit 24 Quadratmetern bebaut werden.
Viele Bewohner haben sich auf eine solche Vereinbarung nicht eingelassen!
Das führte dazu, dass die zuständigen Sacharbeiter enormen Druck auf die meistens sehr älteren Personen ausgeübt haben. Zumal nicht alle Bewohner die nötigen Rechtskenntnisse besitzen, um sich erfolgreich zu wehren.
Zur Zeit arbeiten die Behörden an ein neues Konzept, was womöglich nach den Wahlen im Mai 2019 vorgestellt werden wird und Freiflächen werden dringend in Bremen gebraucht!
Fall 2:
Die Kleingartenverordnung wird verschärft: Die Kleingärtner werden mit Auflagen beschäftigt. Grillen im Freien verboten, Katze an der Leine, usw. Diese "Neue" Kleingartenverordnung wird im Jahre 2019 beschlossen werden, womöglich auch erst nach den Wahlen im Mai 2019!
Zudem wird an eine Verschärfung des Kundigungsrechtes gegenüber den Kleingärtnern gearbeitet!
Die Kleingärtner haben bereits Auflagen erhalten, keine frei gewordenen Kleingärten mehr zu verpachten, obwohl es bereits Wartelisten für Kleingärten in Bremen gibt. Somit schaffen sich die Kleingartenvereine automatisch selbst ab!
Fall 3.
Das Veterinäramt in Bremen macht sehr oft "Betriebsausflüge" in der Waller Feldmark. Früher waren hier einmal über 100 Pferde und Ponys auf vielen unterschiedlichen Weiden und Wiesen. Nun sind nur noch einige weinige übrig geblieben und damit in der Waller Feldmarkt alles so sein Ordnung hat, besucht das Veterinärtamt mit drei Mitarbeiteren die letzten Pferde und Ponys in der Waller Feldmark:
Jedes einzelne Pony und Pferd wird genau vermessen, obwohl die größe der Pferde und Ponys bestends bekannt sind. Es steht in den jeweiligen Papieren der Pferde und oder Ponys, zudem erkennt ein geübtes Pferdekennerauge sofort wie groß ein Pony oder Pferd ist.
Nun ja, die Waller Feldmark ist ein schöner Ort, dort hält man sich gerne auf!
Selbstverständlich werden dann noch die jeweiligen Ställe einzeln vermessen, damit alles seine Ordnung hat.
Schließlich gibt es Tierschutzrichtlinien die unbedingt eingehalten werden müssen!
Da aber alles seine Ordnung hatte, wurde dann die Größe der einzelnen Pferde angehoben, damit die Ställ dann angeblich zu klein sind.
Aus einem Pony von einem Stockmaß von 1,30 m wurden dann ganz schnell ein Pferd von 1,70 m gemacht. Der "Betriebsausflug" des Veterinäramtes in der Waller Feldmark muss sich schließlich auch lohnen:
Die zahlreichen Steuerzahler in Bremen wollen ja wissen, wofür ihr Geld ausgegeben worden ist.
Zudem hatte das Veterinäramt im Hilfe der Putzfrau einer Polizeistation in Bremen zahlreiche Anzeigen erstattet, wobei aber ein Freispruch rausgekommen ist.
Selbstverständlich hat das auch der Steuerzahler bezahlt. Während der Verhandlung in Bremen ist dann noch rausgekommen, dass ein Mitarbeiter der Veterinärbehörde ganze 45 mal in drei Monaten vergeblich versucht hat, verstöße gegen das Tierschutzgesetz zu finden, in dem er sich vor Ort auf die "Lauer" gelegt hatte.
Tja, hier in der Waller Feldmark ist echt was los!
Fall 4:
Eine Klägerin welche seit 65 Jahren in der Waller Feldmark lebt, wird in einem Heim untergebracht, welches ca. 200 Kilometer von ihrem alten Wohnort entfernt ist. Dort hat die Klägerin keine Freunde und nur eine Verwandte, welche sich die letzten 30 Jahre niemals um die betagte Dame gekümmert hat!
Ohne Kenntnisnahme der nahen Verwandtschaft und ohne gutachterliche Stellungnahme wurde die betagte Dame in ein Heim untergebracht. Schließlich ist die betagte Dame schon 98 Jahre alt und schwerbehindert!
Wie selbstverständlich wurde der "freiwillige" Heimvertrag der betagten Dame unter "Aufsicht" der Heimleitung und dem zuständigen Pflegepersonal von der betagten Dame unterschrieben. Schließlich sollte alles seine Ordnung haben!
Damit die betagte Dame auch wilig ist, wurde das Kaisenhaus in welchem die betagte Dame seit 65 Jahren lebte von der Heizung ausgeschlossen, so dass die betagte Dame vom April 2017 bis zum Oktober 2017 ohne Heizung leben musste. Anträge auf Inbetriebnahme der Heizung wurden von dem damals tätigen staatlich ernanten Berufsbetreuer ignoriert!
Selbstverständlich wurde die Post der betagten Dame, niemals aus dem Breifkasten vom zuständigen Berufsbetreuer entnommen. Es könnte ja schließlich unangenehme Post von der Baubehörde eintreffen.
Schließlich geht man gerne konform!
Da anschließend die "nahe Verwandte" unter anderem den Stromkasten des Kaisenhauses abbauen ließ, ist das Kaisenhaus dem Zerfall preisgegeben worden. Zahlreiche Einbrüche folgten, zumal die Haustür und Hintertür bis jetzt (Juli 2018) offen gelassen worden sind.
Die Versicherungen (Gebäudeversicherungen und Diebstahlversicherungen) der betagten Dame für das Kaisenhaus wurden selbstverständlich zeitnahe im Oktober 2017 gekündigt. Schließlich kam noch ein Sturmschaden hinzu und es regnet seit Oktober 2017 bis jetzt im Juli 2018 in das Kaisenhaus hinein. Dieser Sachverhalt ist den zuständigen Behörden seit Monaten bekannt!
Diese Betreuerin ist seit Oktober 2017 immer noch in Amt und Würden! Besonders verdient hat diese sich gemacht, als diese vor Bestellung ihrer Betreuertätigkeit die Baubehörde in Bremen auf schwarzbauten ihrer Betreuten, hier die betagte Dame hinweist!
Ganz der aktuellen politischen Linie der Baubehörde in Bremen!
Zudem wollte die "nahe Verwandte im Auftrag der älteren Dame" die Prozesse, welche gegen das Bauamt Bremen liefen zurücknehmen. Da diese Betreuerin aber nun erkannt hat, dass die zahlreichen Schadensersatzansprüche der Betreuten auf sie zukommen werden, hat die Betreuerin die gute Idee gehabt, nähmlich, dass die Prozessvollmachten des Anwaltes der betragten Damen gefälscht seinen. Natürlich ganz im Interesse "der Betreuten" betagten Dame.
Ein solchen Fall, dass eine betagte Dame auf ihre sämtlichen Rechte "freiwillig" verzichtet hat, gibt es wohl kaum! Zudem hatte jemand anderes aus der nahen Verwandschaft die Anwälte und Gerichtskosten freiwillig für die betagte Dame übernommen.
Schließlich ist eine Heimunterbringung (großer Hochhauskomplex) bei dem ständigen Pflegenotstand in Deutschland doch "die beste Idee" für die betagte Dame (wohl eher für das Bauamt Bremen), welche 65 Jahre glücklich und zufrieden in ihrem Kaisenhaus mit Gartenanlage ihren Lebensabend verbringen wollte!
Nun hat diese betagte Dame ein verwüstetes Kaisenhaus und ist, da sie sehr stark gehbehindert ist, in allen bereichen entmündigt worden und wird von der zuständigen Betreuerin in dem 200 km entfernten Heim bis Heute isoliert "gehalten". Selbstverständlich ist auch das Hörgerät der betagten Dame abhanden gekommen. Und das Zimmer in welchem die betagte Dame sich aufhalten muss ist so großzuüge Eingerichtet, das ein Bett ein Stuhl und ein Tisch vorhanden ist.
Die Betreuterin der betagten Dame, ist eine sehr gute Schauspielerin, schließlich hatte diese es bisher weit gebracht!
Damit alles seine Richtigkeit hat, hier das die Vollmachten für den Anwalt der betagten Dame und selbstverständlich auch die Vorsorgevollmacht (diese Vorsorgevollmacht behinhaltet, das die betagte Dame es ausdrücklich wünscht, das diese bis zum Lebensabend in ihrem Kaisenhaus auswohnen will), hatte die Betreuerin dafür gesorgt, dass viele im öffentlichen Dienst in Bremen Beschäftigte daran glaubten, das die Vollmachten und sonstige Schriftstücke gefälscht seinen.
Aus diesem Grunde hatte man ein Gutachten in Auftrag gegeben, das nun Festgestellt werden soll, ob die Unterschriften der betagten Damen identisch sind.
Selbstverständlich hatte die Betreuerin gute Arbeit geleistet. Sie reichte zahlreiche Briefe und Grußkarten als Vergleichsproben ein. Schließlich kam der Gutachter zu dem Ergebnis, dass die unterschiedlichen Schriftproben der betagten Damen höchstwahrscheinlich nicht übereinstimmen!
Das war ein sehr großer Erfolg für die Betreuerin, sie konnte nun schalten und walten wie sie wollte. Schließlich hatte diese schon seit 10 Jahren vergebliche versuche unternommen, das Vermögen der betagten Dame verwalten zu können.
Aber in fast allen Fällen kommt irgendwann die Wahrheit ans Licht!
Die ganze Mühe der Betreuerin droht nun zu zerplatzen wie eine Seifenblase!
Es stellte sich nun heraus, das die von der Betreuerin eingereichten Vergleichsproben gar nicht von der betagten Dame geschrieben werden konnten!
Die betagte Dame ist seit über 20 Jahren gemäß Gutachten von einem Professor einer Augenklinik überhaupt nicht mehr in der Lage gewesen, die von der Betreuerin eingereichten Vergleichsproben zu schreiben.
Diese Tatsache war der Betreuerin zwar seit 20 Jahren bekannt, aber das verschwieg diese lieber nur gegenüber den zuständigen Gutachter. Schließlich braucht man jeden Cent, wenn man keinerlei Eigenkapital hat.
Aus diesem Grunde versucht nun die Betreuerin ganz schnell die Kaisenhäuser der betagten Dame zu veräußern. Hierzu hatte die Betreuerin schon zahlreiche Verkaufsanzeigen gestartet, natürlich ohne in diesen zahlreichen Anzeigen darauf hinzuweisen, dass diese Kaisenhäuser Schwarzbauten sind. Diese Kaisenhäuser müssen dann, wenn die Auswohnberechtigung erloschen ist, abgerissen werden. Selbstverständlich hatte die Betreuerin die zuständige Baubehörde in Bremen ausführlich daraufhin gewiesen, dass die von der Betreuten betagten Dame errichteten Kaisenhäuser "Schwarzbauten" sind.
In den zahlreichen Anzeigen steht auch nicht, das ein Mietvertrag vorliegt mit Auswohnberechtigung und das in dem ehemaligen Wohnort der Betreuten kein Wasseranschluss mehr vorhanden ist. Auch den Stromkasten hat die Betreuerin abbauen lassen. Siehe unten. Die Wasserleistungen sind in der zwischenzeit durch Frosteinflüsse sehr stark beschädigt worden.
Eine solche Betreuerin wünscht sich sicherlich jeder!
Das Traugrige ist nur daran, dass diese Betreuerin weiterhin in Amt und Würden ist und zwar seit Okober 2017! Den zuständigen Ämtern ist dieser Sachverhalt seit langem bekannt! Leider füllt sich hierfür immer noch niemand zuständig!
In Anschluss daran einige Bilder über die Zerstörrung des Kaisenhauses der betagten Dame in der Waller Feldmark in Bremen!
Hier ist der Stromkasten im Auftrag der Betreuerin abgebaut worden. Dadurch sind die Bewegungsmelder am Kaisenhaus nicht mehr in Betrieb. Die zahlreichen Einbrecher füllten sich dort sehr wohl!
Hier ist die Wasseruhr im Kaisenhaus zu sehen, diese wurde nach der Abstellung des Wasser unter Wasser gesetzt. Der Winter war lang und die zahlreichen Frostnächte haben ihr übriges getan.
Insgesamt liegen den zuständigen Gerichten ca. 45 Bilder vor. Wie oben schon erwähnt ist die zuständige Betreuerin seit Oktober 2017 in Amt und Würden als Betreuerin für die betagte Dame aus der Waller Feldmark tätig, und das ganze im Interesse der Betreuten!
Die Betreuerin hatte die Haustür der Betreuten über Monate offen gelassen. Jeder konnte in dem ehemaligen Wohnort der Betreuten unterschlupf finden und mitnehmen was er gebrauchen konnte. Den zuständigen Behörden in Bremen war der Sachverhalt ebenfalls über Monate bekannt!
Hier wurde die Stromzufuhr ebenfalls beschädigt! Unter anderem auch die Bewegungsmelder, um das Kaisenhaus herum.
Schließlich wurde kurz nachdem die Betreuerin die 90% Schwerbehinderte betreute Dame von der Betreuerin in ihr Privatauto hineingezogen und in einem 200 Km entfernten Heim untergebracht hat, alles durchsucht.
Selbstverständlich wurde der Wohnort der Betreuten nach besonderen Wertgegenständen durchsucht. Das Kaisenhaus wurde von der Betreuerin regelrecht ausgeweidet!
Im ganzen Haus der betagten Dame sieht es jetzt so aus und noch wesentlich schlimmer! Sogar das Behinderten WC der betagten Dame wurde mit Fäkalien gefüllt!
Einige Gegenstände wie antike Möbel sind bis Heute verschwunden. Wie erwähnt, den zuständigen Behörden sind diese Tatsachen seit Oktober 2017 bekannt und die Betreuerin ist nach wie vor in Amt und Würden!
Schließlich hatte sich die betagte Dame ausdrücklich diese Betreuerin gewünscht! (Nach den Darstellung der zuständigen Behörden)! Im Vorfeld hatte die Betreuerin die betagte Dame mit einer Kammera regelrecht über Monate überwacht. Der zuständige Richter bei seiner Anhörung in dem Kaisenhaus der betagten Dame wurde ebenfalls per Video überwacht. Im Sommer 2017 hatte die Betreuerin bereits angefangen, Gegenstände mit zwei weiteren Personen aus dem Kaisenhaus zu schleppen. Zeugenaussagen und Gerichtsprotokolle hierzu liegen vor.
Fortsetzung folgt:, da in der Zwischenzeit ein Betreuungsrechtsexperte mit sehr guten Kontakten zu den Deutschlandweiten Medien eine Kopie der "unvollständigen" Betreuungsakte auf dem Tisch liegen hat.
Fall 5:
Hier ein Kleingarten in der Waller Feldmark bevor das Bauamt Bremen den Grund-wasserspiegel um 50 cm anheben wird. In dem songenannten Naherholungsgebiet Bremer Westen soll es einige Feuchtgebiete geben.
Fau L. H. (Mitarbeiterin beim Bauamt Bremen) hat die Veranstaltung "Zukunft Kleingärten im Bremer Westen" kurzfristig abgesagt. Gemäß Weser Kurier vom 14.05.18:" gehört Bremen zu den bundesweiten zwölf Modellstädten und hat sich vorgenommen, bis 2020 das Kleingartengebiet zwischen Blockland, Gröpelingen und Walle in ein Naherholungsgebiet zu verwandeln"
Das Bauamt Bremen braucht somit, zusammenhängende Flächen, welche es nicht gibt. Siehe Bilder und Inhalte der Broschüre vom Bauamt Bremen: " Eine grüne Oase für Walle und Gröpelingen. Der Naherholungspark Bremer Westen"
Welche Kleingärtner sollen somit zuerst weichen?????
Diese Fragen stellte auch der Vorsitzende des Kleingartenvereins Rainer Föllmer.
Das Bundesumweltministerium nennt das Projekt." Green Urban Labs"!
Richtig müsste es benannt werden in: "Vernichtung von Kleingärten mit Bundesmitteln in der Waller Feldmark"
Die Natur ist jetzt schon da und braucht keinen neuen Namen!